EU ermittelt gegen «X»: Musks Unternehmen droht Milliardenbusse wegen Falschinformation
19-12-2023
Die Europäische Union wirft Elon Musks Plattform «X» «Verbreitung illegaler Inhalte» vor – und hat nun ein offizielles Verfahren eröffnet. Gegenstand der Untersuchung sind mangelnde Transparenz und Moderation bei Hassrede und Falschinformationen sowie mögliche Irreführung von Nutzenden.
Die EU packt den Onlinedienst «X» am Schlafittchen und eröffnet ein Verfahren gegen die Plattform. In einer Untersuchung soll in Erfahrung gebracht werden, inwiefern die Vorwürfe stimmen, die die EU gegen «X» erhebt.
So hat «X» möglicherweise gegen die Regeln zum Risikomanagement verstossen. Auch bei der Moderation von Falschinformation und Hatespeech, der Verhinderung der Verbreitung illegaler Inhalte und der Werbetransparenz hat «X» ungenügend gearbeitet. So zumindest der Vorwurf der EU.
Dark Patterns und blaue Haken
Im Fokus stehen zudem sogenannte Dark Patterns. Das sind Tricks – oft Grafiken – mit denen Nutzerinnen und Nutzer dazu gebracht werden, gegen ihre eigenen Interessen zu handeln. Beispielsweise bei Cookie-Bannern: Dort ist der «Alles akzeptieren»-Button viel grösser und farbiger gehalten als der «Ablehnen»-Button.
Bei «X» betrifft das auch die blauen Haken, die früher der Verifizierung von Konten dienten. Heute werden sie auch für bezahlten Content eingesetzt – mutmasslich, um das Vertrauen in den jeweiligen Account zu erhöhen.
Mangelhafter «X»-Bericht ist der Anlass für das Verfahren
Die EU-Kommission hat X wegen seiner Grösse (112 Millionen aktive User pro Monat) als «Very Large Online Platform» (VLOP) eingestuft. Diese sind gemäss dem «Digital Services Act» (DSA) zu gewissen Handlungen verpflichtet. So schreibt der DSA diesen Unternehmen zum Beispiel gewisse Melde- und Aktionsmechanismen für illegale Inhalte vor.
Nach zahlreichen Hinweisen auf illegale und irreführende Beiträge – speziell im Zusammenhang mit dem Angriff der Hamas am 7. Oktober diesen Jahres – wurde der Plattform ein Fragebogen zugeschickt. Die EU wollte erfahren, was «X» diesbezüglich zu tun gedenkt. Unter anderem aufgrund der Auswertung dieses Fragebogens hat sich die EU-Kommission dazu entschieden, ein Verfahren einzuleiten.
Für Musk könnte es teuer werden
Aktuell führen die zuständigen Personen nun Befragungen und Prüfungen durch. Sie können auch Interimsmassnahmen beschliessen – aber auch «X» könne von sich aus aktiv werden und die Mängel verbessern. Das Verfahren hat keine bestimmte Frist, könnte sich also noch hinziehen. Endet es aber zu Ungunsten von «X», kann es sehr teuer werden: Die Geldstrafe kann bis zu 6 Prozent des weltweiten Umsatzes der Plattform betragen.
Dieses Verfahren hat Symbolcharakter
Das Verfahren steht noch ganz am Anfang und kann auch völlig ergebnislos ausgehen. Dass das Verfahren aber überhaupt aufgenommen wurde, spricht schon für sich. Zum einen lässt die EU die Muskeln spielen. Wie schon bei der USB-C-Regelung, als man sich im Clinch mit Apple befand, zeigen die Verantwortlichen, dass sie auch vor einer Konfrontation mit «Big Playern» nicht zurückschrecken. Dies unterstreicht die EU auch mit der Aussage, wonach sie «interimistische Massnahmen» ergreifen kann.
Der Digital Markets Act, bzw. der Digital Services Act ist bereits jetzt nachweislich kein Papiertiger – er kommt zur Anwendung. Die EU kann sich damit auch ein Stück weit von dem Vorwurf emanzipieren, ein schwerfälliges, technologisch abgehängtes Konstrukt zu sein. Dass die Untersuchung nun noch eine Weile dauert und «X» die Möglichkeit zur eigenständigen Nachbesserung eingeräumt wird, zeugt zudem von juristischer Fairness.
Titelbild: ShutterstockSeit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.