Rückruf für «mangelhafte» Schwimmflügel
Die Marke Fashy bietet Käuferinnen und Käufern der Schwimmflügel vom Typ «Sima» an, diese zurückzugeben. Zuvor hatte die Stiftung Warentest gefährliche Mängel festgestellt.
Schon im April stand das Urteil der Stiftung Warentest fest: Die «Sima»-Schwimmflügel sind «mangelhaft» (hier unser Bericht). Die Klappe am Ventil könnte abreissen, Kinder sich daran verschlucken, womöglich sogar ersticken. Der Anbieter der «Sima»-Schwimmflügel reagierte zunächst nicht auf das kritische Testurteil. Daraufhin hat sich die Stiftung Warentest an die Marktaufsicht gewandt.
Nun, so teilt die Stiftung Warentest mit, gibt es doch eine Reaktion von Fashy, einem Mittelständler aus Baden-Württemberg. Wer «Sima»-Schwimmflügel gekauft hat und unsicher ist, könne sich an die Firma wenden, um diese nach einer telefonischen Abklärung zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet oder einen Ersatz zu bekommen. Details zum Ablauf gibt es hier auf der Website des Unternehmens.
Erstattung oder Ersatz von der Firma
Die Firma betont, dass zum einen nur einzelne Chargen der Schwimmhilfen betroffen sind, konkret jene mit Herstelldatum 12/22. Diese Info ist auf dem Produkt zu finden. Zum anderen sei «in der praktischen Anwendung dennoch die Sicherheit (...) gegeben». Und weiter: «Ein Abziehen der Ventilkappe ist nur durch einen verhältnismässig hohen Kraftaufwand möglich.»
Ob von Galaxus verkaufte «Sima»-Modelle betroffen sind, wird derzeit abgeklärt. Allenfalls betroffene Kundinnen und Kunden werden dann kontaktiert.
Journalist seit 1997. Stationen in Franken, am Bodensee, in Obwalden und Nidwalden sowie in Zürich. Familienvater seit 2014. Experte für redaktionelle Organisation und Motivation. Thematische Schwerpunkte bei Nachhaltigkeit, Werkzeugen fürs Homeoffice, schönen Sachen im Haushalt, kreativen Spielzeugen und Sportartikeln.