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App-Store-Gebühren: Apple von allen Seiten unter Beschuss
von Samuel Buchmann
Apple verstösst nach Ansicht der US-amerikanischen Staatsanwaltschaft mit einer Monopolstellung auf dem Smartphone-Markt gegen das Kartellrecht. Die Behörde hat eine umfassende Klage eingereicht.
Das US-amerikanische Department of Justice (DOJ) beschuldigt Apple des Missbrauchs seiner Marktmacht. Es hat am Donnerstag eine sehr umfassende Klage eingereicht. Der iPhone-Hersteller betreibe ein illegales Monopol, zum Leidwesen der Konsumentinnen und Konsumenten. Apple weist die Vorwürfe zurück.
«Apple hat seine Monopolstellung auf dem Smartphone-Markt unter anderem durch Verstösse gegen das Kartellrecht aufgebaut», sagt Generalstaatsanwalt Merrick Garland. «Es konsolidiert sie nicht, indem es eigene Produkte besser macht – sondern andere Produkte schlechter.» Solche Monopole würden den freien und fairen Markt bedrohen und Innovation ersticken. Damit schade Apple anderen Herstellern und erhöhe die Kosten für Verbraucherinnen.
Im Zentrum der Anschuldigungen stehen Apples Lock-in-Strategien, mit denen das Unternehmen die Kundschaft ans eigene Ökosystem bindet. Spezifisch hat Apple nach Ansicht des DOJ das Gesetz mit folgenden Praktiken gebrochen:
Vize-Generalstaatsanwältin Lisa Monaco behauptet, Apple habe den Smartphone-Markt zunächst revolutioniert – und sei nun dazu übergegangen, Fortschritte zu unterbinden. «Das Unternehmen hat seine Kundschaft an das iPhone gebunden und die Konkurrenz aus dem Markt gedrängt.»
Apple wehrt sich vehement gegen die Anschuldigungen. Firmensprecher Fred Sainz schreibt in einem Statement: «Wir sind der Meinung, dass diese Klage faktisch und rechtlich falsch ist.» Wäre sie erfolgreich, würde sie es Apple erschweren, die Technologie zu produzieren, welche die Kundschaft erwartet. «Es würde zudem einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen, der es der Regierung ermöglichen würde, die Technologie zu beeinflussen.»
«Wir bei Apple entwickeln jeden Tag Innovationen, um Technologie herzustellen, die Menschen lieben. Wir entwickeln Produkte, die nahtlos zusammenarbeiten, die die Privatsphäre und die Sicherheit der Menschen schützen und unseren Nutzern ein magisches Erlebnis bieten. Diese Klage bedroht das, was uns ausmacht und die Prinzipien, die Apple-Produkte in hart umkämpften Märkten auszeichnen», so Sainz. Apple werde beim Gericht einen Antrag zur Abweisung der Klage stellen.
Das DOJ verlangt drei Dinge, die das Geschäftsmodell des Unternehmens massgeblich verändern würden:
Eine Zerschlagung von Apple in mehrere Teilfirmen fordert die Staatsanwaltschaft nicht explizit, schliesst sie aber auch nicht aus. Diese Massnahme wird oft gefordert, wenn ein Unternehmen angeblich eine Monopolstellung erlangt hat.
Die Erfolgsaussichten des DOJ sind fraglich. Es muss beweisen, dass die negativen Effekte von Apples Geschäftspraktiken für die Kundschaft die positiven Effekte überwiegen. Das wird nicht leicht. Klagen gegen Apples App-Store-Gebühr wurden in der Vergangenheit schon von mehreren Gerichten abgewiesen. In der EU haben die Kalifornier hingegen kürzlich eine Niederlage einstecken müssen – und stehen weiterhin unter Druck der Regulierungsbehörden.
In den USA ist Apple nicht der erste Tech-Gigant, den das DOJ wegen monopolistischem Geschäftsgebaren verklagt. Gegen Google läuft aktuell ein ähnlicher Prozess, in dem diesen Herbst ein Urteil erwartet wird. Bis die Klage gegen Apple vor Gericht kommt, dürfte es ebenfalls mehrere Monate dauern – bis zu einem Urteil gar Jahre.
Meine persönliche Einschätzung zur Klage findest du hier:
Mein Fingerabdruck verändert sich regelmässig so stark, dass mein MacBook ihn nicht mehr erkennt. Der Grund: Wenn ich nicht gerade vor einem Bildschirm oder hinter einer Kamera hänge, dann an meinen Fingerspitzen in einer Felswand.